WELCHE VORAUSSETZUNGEN BRAUCHE ICH?
AUSBILDUNG ALLGEMEIN
Die nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannte Ausbildung zum Revierjäger/Revierjägerin dauert grundsätzlich 3 Jahre und findet in den jeweiligen Ausbildungsbetrieben sowie der dafür zuständigen Berufsschule statt (Duale Ausbildung). Grundlage für die Ausbildung ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin [LINK] vom 18.05.2010 und der Rahmenlehrplan [LINK]. Bundesweit gibt es zwei Schulstandorte, Northeim in Niedersachsen [LINK] und Traunstein in Bayern [LINK].
AUSBILDUNG IN BAYERN
Der/die Auszubildende schließt einen Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb ab. Auf Antrag ist die Ausbildungszeit auf 2 Jahre zu verkürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht werden kann. Dies erfordert eine Einzelfallprüfung und ist in der Regel bei Bewerbern mit abgeschlossener Berufsausbildung oder (Fach-) Hochschulreife der Fall. Aufgrund der Ausbildungskapazitäten wird derzeit im zweijährigen Turnus ausgebildet. Ausbildungsbeginn ist jeweils der 15. Juli in geraden Jahren.
Die zuständige Stelle für die Ausbildung in Bayern zum/zur Revierjäger/in ist am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Rosenheim angesiedelt.
AUSBILDUNG IM AUSBILDUNGSBETRIEB
Die Ausbildung findet vorwiegend in den anerkannten Ausbildungsbetrieben statt. Der/die Auszubildende wird von einem anerkannten Ausbilder (Revierjagdmeister/in), der/die in diesem Betrieb angestellt ist ausgebildet. Die Ausbildungsinhalte richten sich nach dem Ausbildungsrahmenplan.
Für die Vermittlung von Themen, die im eigenen Ausbildungsbetrieb nicht behandelt werden können, werden die Auszubildenden an andere Ausbildungsbetriebe abgeordnet (außerbetriebliche Ausbildung).
Im Rahmen der betrieblichen Ausbildung sind jeweils eine forstliche Abordnung, sowie eine Abordnung an einen der beiden Bayerischen Nationalparke vorgesehen.
ÜBERBETRIEBLICHE AUSBILDUNG
Überbetriebliche Ausbildungen werden von der zuständigen Stelle angeordnet und sind somit Pflichtveranstaltungen. Dazu gehört in erster Linie der einwöchige Einführungslehrgang zu Beginn des Ausbildungsturnus. Des Weiteren wird ein zweiwöchiger Lehrgang zur Naturschutzwachtausbildung durch die Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege angeboten. Bei Bedarf werden weitere Ausbildungsmaßnahmen angeordnet.
AUSBILDUNG AN DER BERUFSSCHULE
Die Ausbildung an der Berufsschule ist in der Regel kostenlos und umfasst jährlich 10 Wochen, welche in 4 Blöcke aufgeteilt werden. Der Unterricht wird in den allgemeinbildenden Fächern von hauptberuflichen Lehrkräften der Staatlichen Berufsschule 3 Traunstein erteilt. In den berufsspezifischen Fächern unterrichten Fachlehrer jeweils ihr Spezialgebiet (Wildbiologin, Forstwissenschaftler, Veterinärmediziner, Revierjagdmeister, Schießlehrer).
Der Unterricht findet teils in den Räumen der Staatlichen Berufsschule 3 Traunstein statt, teils am Forstlichen Bildungszentrum Laubau. An letztgenanntem Standort sind die Lehrsammlung, eine Lehrwerkstatt und ein Kurzwaffenschießstand vorhanden. Zudem besteht dort die Möglichkeit der Unterbringung der Auszubildenden. In zahlreichen teils mehrtägigen Exkursionen werden die Ausbildungsinhalte vertieft
PRÜFUNG
Im Rahmen des Berufsschulunterrichts finden regelmäßig mündliche und schriftliche Leistungsnachweise statt. Jeweils am Ende des Schuljahres wird ein Berufsschulzeugnis erstellt.
Ein Jahr nach Ausbildungsbeginn findet die von der zuständigen Stelle (AELF Rosenheim) organisierte Zwischenprüfung statt, die eine schriftliche und zwei praktische Prüfungen umfasst. Das Ergebnis dieser Prüfung geht nicht in die Abschlussprüfung mit ein.
Am Ende der Ausbildungszeit legen die Auszubildenden die Abschlussprüfung ab. Die Prüfung findet an vier Tagen in zwei schriftlichen und drei praktischen Prüfungsbereichen statt. Auf Antrag des/der Auszubildenden wird die Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der Berufsschule im Prüfungszeugnis der Revierjägerabschlussprüfung vermerkt.
Die Revierjägerprüfung in Verbindung mit einer mindestens dreijährigen Berufspraxis führt zur fachgebundenen Hochschulreife (Art. 45 BayHSchG).