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Geschichte
Die neuen deutschen jagdrechtlichen Regelungen, wie z.B. die Schalenwildbewirtschaftung, gründeten im Sächsischen und Thüringischen Landesjagdgesetz von 1925 und 1926, wurden ergänzt durch das Preußische Jagdgesetz vom Januar 1934 und endeten im ausgearbeiteten Reichsjagdgesetz von 1934.
Am 1. April 1953 trat das Bundesjagdgesetz in Kraft, das in den nachfolgenden Jahren öfter novelliert wurde. Mit dem Bundesjagdgesetz konnte ein jagdrechtlicher Rahmen vorgegeben werden, der sich auf einen demokratisch verfassten Staat begründet. |
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