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Bejagung

Die Bejagung der Wildtierarten in Deutschland ist im Bundesjagdgesetz sowie in den Landesgesetzen geregelt. Sie richtet sich nach den Belangen der Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung des Waldzustands und der Waldverjüngung. Zur Feststellung des Wald- und Wildbestands dient ein forstliches Gutachten, das in einem dreijährigen Rhythmus erstellt wird.

Zusammen mit den Grundlagen des Gutachtens und den Grundstückseigentümern wird ein Wildbewirtschaftungsplan, der Abschussplan, erstellt. Dieser Plan muss von der zuständigen unteren Jagdbehörde, im Regelfall das Landratsamt
 
oder Forstamt, genehmigt werden. Zur Erfüllung des Plans ist der Jäger unter Berücksichtigung der Schonzeiten und der Sozialstruktur des Wilds angehalten, um Schäden in einer ordnungsgemäß betriebenen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu verhindern und einen artenreichen und gesunden Wildbestand in angemessener Zahl zu erhalten.

Jährlich erwirtschaften so die deutschen Jäger ein Wildbretaufkommen von rd. 26.000 t für den Verbraucher, ohne Wildtiere in ihrem Bestand zu gefährden.
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